Energiewirtschaft

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe ist Energieaufsichtsbehörde.

Im Rahmen der Zuständigkeit werden die Genehmigungsverfahren für den Bau von Rohrfernleitungen (Gashochdruckleitungen) und Energiefreileitungen geführt.

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Energieleitungen

Schwerpunkte

Die zu führenden Verfahren zur Genehmigung von Gasversorgungsleitungen ab einem Durchmesser von 300 mm und Energiefreileitungen ab 110-kV, ausgenommen Bahnstromfernleitungen, sind Schwerpunktaufgaben.  

Der Service des LBGR erstreckt sich im Sektor "Energiewirtschaft", u. a. auf:

  • Vollzug der Aufgaben nach § 44 und § 45 Abs. 2 S. 2 EnWG (Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung)
  • Vollzug der Verordnung über Gashochdruckleitungen soweit es sich um der öffentlichen Versorgung dienende Gashochdruckleitungen handelt, die mit einem Druck von mehr als 16 bar betrieben werden:
    • §-5 Anzeigen
    • Anerkennung von Sachverständigen
    • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Planfeststellung, Plangenehmigung (§§ 20 und 21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG)  für:
    • Rohrleitungsanlagen zum Befördern von verflüssigten Gasen im Sinne der Nummer 19.4
    • Rohrleitungen zum Befördern von nichtverflüssigten Gasen im Sinne der Nummer 19.5 und
    • Rohrleitungen zum Befördern von Dampf oder Warmwasser im Sinne der Nummer 19.7 der Anlage 1 zum UVPG

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