Energiewirtschaft
Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe ist Energieaufsichtsbehörde.
Im Rahmen der Zuständigkeit werden die Genehmigungsverfahren für den Bau von Rohrfernleitungen (Gashochdruckleitungen) und Energiefreileitungen geführt.
Gasleitungen |
![]() Energieleitungen |
Schwerpunkte
Die zu führenden Verfahren zur Genehmigung von Gasversorgungsleitungen ab einem Durchmesser von 300 mm und Energiefreileitungen ab 110-kV, ausgenommen Bahnstromfernleitungen, sind Schwerpunktaufgaben. Der Service des LBGR erstreckt sich im Sektor "Energiewirtschaft", u. a. auf:
- Vollzug der Aufgaben nach § 44 und § 45 Abs. 2 S. 2 EnWG (Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung)
- Vollzug der Verordnung über Gashochdruckleitungen soweit es sich um der öffentlichen Versorgung dienende Gashochdruckleitungen handelt, die mit einem Druck von mehr als 16 bar betrieben werden:
- §-5 Anzeigen
- Anerkennung von Sachverständigen
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Planfeststellung, Plangenehmigung (§§ 20 und 21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG) für:
- Rohrleitungsanlagen zum Befördern von verflüssigten Gasen im Sinne der Nummer 19.4
- Rohrleitungen zum Befördern von nichtverflüssigten Gasen im Sinne der Nummer 19.5 und
- Rohrleitungen zum Befördern von Dampf oder Warmwasser im Sinne der Nummer 19.7 der Anlage 1 zum UVPG


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