21.01.2010Bürgerinformation in Lauchhammer-Ost - Baugrunduntersuchungen gehen weiter

Zum Stand der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Sanierung im Bereich des Pappelweges und der Wilhelm-Külz-Straße (Lauchhammer-Ost), werden am 21.01.2010 die betroffenen Einwohner informiert. Zur dieser zweiten Informationsrunde hatten das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV mbH) und die Stadt Lauchhammer eingeladen.

Die Grundstücke und Häuser der betroffenen Einwohner befinden sich auf dem Kippengelände des ehemaligen Braunkohlentagebaus (Altbergbau) Lauchhammer III. Hier besteht die Gefahr, dass es durch Verflüssigung des Bodens weitere Absackungen geben könnten. Erste Anzeichen dafür waren hier bei Bauarbeiten Ende 2009 festgestellt worden, weshalb das LBGR eine Ordnungsverfügung erlassen hatte. In dieser sind die Verhaltensmaßnahmen zur Gefahrenabwehr in diesem Bereich festgeschrieben.

Die Gutachter sind jetzt dabei, grundstücks- und gebäudebezogen, intensive geologische Erkundungsarbeiten durchzuführen. Jedes Grundstück und jedes Gebäude wird dabei einer Einzelfallprüfung unterzogen. Eine pauschale Verfahrensweise zur Stabilisierung des Baugrundes, etc. in dem betroffenen Areal wird es nicht geben. Es werden Bohrungen, Schürfe, geologische Schnitte sowie das Auswerten vorhandenen Datenmaterials vorgenommen. Ende März/Anfang April 2010 sollen dann die konkreten Aussagen zu den erforderlichen Maßnahmen vom Gutachterteam vorliegen. Für die Bewohner des Pappelweges und der Wilhelm-Külz-Straße bedeutet dies, dass die von der Bergbehörde im Dezember verfügten Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bestehen bleiben.

Der Präsident des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Dr. Klaus Freytag: „Die Gefahrenmomente aus dem Altbergbau im Bereich Lauchhammer-Ost sind nicht beseitigt. Mit den intensiven Arbeiten in den letzten Wochen sind die grundlegenden Voraussetzungen für die Erarbeitung einer Sanierungsstrategie gelegt worden. Das Gefahrenpotenzial besteht weiterhin und die vom Landesbergamt verhängte Ordnungsverfügung hat uneingeschränkte Gültigkeit".

Cottbus, den 21.01.2010

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