04.01.2010Bau der Erdgaspipeline OPAL im nördlichen Brandenburg kann beginnen - LBGR erteilte den Planfeststellungsbeschluss
Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) hat den Planfeststellungbeschluss für den Bau des nördlichen Teilabschnittes der Erdgastrasse „OPAL" im Land Brandenburg der Firma WINGAS erteilt. Damit ist der Weg für den Bau der ersten 148 km der Trasse durch die Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree frei. Der Nordabschnitt schließt an die Trasse der „OPAL" in Mecklenburg-Vorpommern an.
Die Erdgasleitung wird die Ostseepipeline „Nord Stream" mit dem europäischen Ferngasleitungsnetz verbinden und soll über eine Strecke von 470 km von Lubmin aus durch die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen bis nach Tschechien führen.
Präsident Dr. Klaus Freytag: „Der Planfeststellungsbeschluss legt alle Details für den Bau und späteren Betrieb der Erdgaspipeline fest. Es sind im umfänglichen Verfahren die Belange und Interessen aller beteiligten Parteien, private wie auch öffentlich-rechtliche, geprüft und gegeneinander abgewogen worden."
Die Einwendungen resultierten insbesondere aus den Fragen der Entschädigung und der grundsätzlichen Rechtfertigung des Vorhabens. Im Ergebnis des Verfahrens konnte dem Antrag, mit umfänglichen Auflagen, entsprochen werden. Die Bescheidung des südlichen Abschnittes der Erdgastrasse im Land Brandenburg steht wegen der Diskussion um den Verdichterstandort Radeland noch aus.
Cottbus, den 28.12.2009

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